Der Gedanke daran, ein Testament aufzusetzen, hat für viele von uns etwas Beängstigendes.
Nur jeder Zweite in Österreich ist dazu schon bereit, und viele Menschen stellen sich dabei die Frage: Wie kann ich über mein Leben hinaus etwas bewirken?
Eine Möglichkeit ist die testamentarische Begünstigung von gemeinnützigen Organisationen, mit deren Zielen man sich identifizieren kann.
Wenn Ihnen Hilfe für Kinder in den ärmsten Ländern der Welt am Herzen liegt, können Sie die Arbeit von World Vision auch über Ihr Leben hinaus unterstützen. Mit einem Legat beispielsweise können Sie uns dazu ermächtigen, die uns anvertrauten Mittel frei zu verwenden und dort einzusetzen, wo sie dringend benötigt werden. Sie können aber auch festlegen, in welchem Tätigkeitsbereich von World Vision die Mittel eingesetzt werden sollen – also etwa im Gesundheitsbereich oder im Bildungsbereich.
Ganz egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden: Sie schaffen verbesserte Lebensgrundlagen für benachteiligte Kinder und ihre Familien.
Ganz egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden: Sie schaffen verbesserte Lebensgrundlagen für benachteiligte Kinder und ihre Familien.
In unserer kostenlosen Broschüre „Über mein Leben hinaus“ finden Sie alle wichtigen Informationen zu:
- Gesetzlich geregelter Erbfolge
- Vorsorgefunktion des Testaments
- Weitere Formen der Nachlassregelung wie Vermächtnis und Schenkung
- Testamentsvollstreckung
- Möglichkeiten, World Vision Österreich zu unterstützen
Jetzt kostenlose Broschüre anfordern


Ihr Kontakt:
Sebastian Corti
Geschäftsführer World Vision Österreich
E-Mail: sebastian.corti@wveu.org
Tel: +43 15221 422 150
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten:
Jeder und Jede hat etwas, das er oder sie gerne weitergeben möchte. Mit einem Testament regeln Sie eindeutig, wer was aus Ihrem Nachlass erhält. Damit schaffen Sie Klarheit für die Hinterbliebenen und vermeiden Streit. Wenn Sie auf ein Testament verzichten, wird Ihr Nachlass gemäß dem Erbschaftsrecht auf Ihre Nachkommen aufgeteilt. Gibt es keine Erben, fällt Ihr Vermögen an den Staat.
Mit einem Vermächtnis (früher: Legat) können Sie eine festgelegte Geldsumme als Spende hinterlassen: „World Vision Österreich, Graumanngasse 7/A-3, 1150 Wien, vermache ich den Betrag von…“
Eine Schenkung kann zu Lebzeiten sofort vollzogen werden. Sie können außerdem zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen abgeben. Die Schenkung wird dann erst nach Ihrem Ableben vollzogen.
Selbstverständlich. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt und kann jederzeit widerrufen bzw. erneuert werden.
Ja. In der Parte kann die Bitte um Spenden anstelle von Kränzen oder Blumen eingefügt werden. Das Bestattungsunternehmen druckt dann folgende Information auf die Traueranzeige: „Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir um Spenden an World Vision Österreich“. Außerdem werden Spendenkonto und Spendenzweck angegeben (z.B. „Im Gedenken an VORNAME NACHNAME“).
Hier gibt es keine Vorschriften. Sie können das Testament daheim aufbewahren und einer Person Ihres Vertrauens den Aufbewahrungsort nennen. Sie können das Testament auch bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar hinterlegen. Das zentrale österreichische Testamentsregister bietet zusätzliche Sicherheit: Im Fall Ihres Ablebens werden alle Erben automatisch informiert.
Seit dem 1. August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Wenn Sie World Vision Österreich einen fixen Betrag vererben, kommt das Geld ungeschmälert dort an, wo es gebraucht wird: bei bedürftigen Kindern. Bei der Schenkung von Grundstücken fällt allerdings nach wie vor eine Grunderwerbssteuer an.
Nein, denn spätestens bei der Testamentseröffnung werden alle Erben und Begünstigten von der zuständigen Behörde informiert. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns vorab informieren und wir Ihnen persönlich danken können.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin: Martina Olinowetz, Director Fundraising
Diese Website ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt, wenn Sie ein Testament errichten möchten.