Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit. Spenden, die ab Jänner 2017 getätigt wurden, müssen nicht mehr von den Spendern selbst übermittelt werden. Stattdessen werden diese von uns für dich an das Finanzamt gemeldet. Deine Spenden werden dann als Sonderausgaben automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

 

Voraussetzung für die Datenübermittlung ans Finanzamt sind die dafür notwendigen Daten – dein Vor- und Nachname laut Meldezettel sowie das Geburtsdatum.

 

Unsere Paten und Spender werden jedes Jahr Mitte Jänner per E-Mail oder Post über die Höhe der im Vorjahr an World Vision Österreich getätigten Spenden und die Vollständigkeit der Daten informiert.

Im Februar wird deine Spendensumme verschlüsselt ans Finanzamt gemeldet, sofern wir von dir keinen Widerruf erhalten haben. Die Bearbeitung deiner Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt beginnt im Folgemonat März.

 

Ausführliche Informationen zur Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit in Österreich findest du auf der Website des Finanzministeriums und auf www.spenden.at.

Das Finanzministerium hat ein kurzes Video produziert, das die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit erklärt:

  • Hinweis für Firmen:  Unternehmen können bis zu 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe geltend machen. Die Spendensumme wird nicht von World Vision Österreich ans Finanzamt weitergeleitet, sondern muss wie bisher durch das jeweilige Unternehmen selbst beim Finanzamt eingereicht werden. Selbstverständlich erhalten Firmen, wie gewohnt, entweder Einzelbestätigungen oder eine Jahresspendenbescheinigung.

Häufig gestellte Fragen:

Ich möchte meine Spende absetzen. Wie kann ich das tun?

Bitte gib uns – wenn du das noch nicht getan hast – die notwendigen Daten, das sind Vor- und Nachname lt. Meldezettel und dein Geburtsdatum, bekannt. Du kannst dies formlos per E-Mail (info@worldvision.at) oder per Telefon (01/522 1 422) erledigen.

Ich habe meine Daten bereits bekannt gegeben. Muss ich noch etwas tun?

Nein, sofern wir den Namen laut Meldezettel und dein Geburtsdatum korrekt erhalten haben, melden wir bis 28. Februar deine Spendensumme verschlüsselt ans Finanzministerium. Natürlich nur, sofern wir von dir keinen Widerruf erhalten haben.

Wie werden meine Spenden dem Finanzamt bekannt gegeben?

Wenn wir die notwendigen Daten und keinen Widerruf erhalten haben, fordern wir beim Melderegister deine persönliche verschlüsselte Kennzahl an. Im Februar des Folgejahres übermitteln wir diese Kennzahl mit der Jahressumme all deiner Spenden (erstmals im Februar 2018 für Spenden aus 2017) verschlüsselt an das Finanzamt.

Werden alle Spenden automatisch gemeldet?

Wenn wir deine Daten erfasst haben, melden wir automatisch alle Spenden eines Jahres im Folgejahr an das Finanzamt. Du kannst deine Zustimmung aber jederzeit bis 30. November des laufenden Jahres widerrufen. Dann geben wir deine Spenden dem Finanzamt nicht mehr bekannt. Eine steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe ist dann allerdings auch nicht mehr möglich.

Was kann ich tun, wenn eine andere Spendensumme gemeldet wurde?

Bitte melde dich bei uns!
Manchmal können wir eine Spende aufgrund von fehlenden Angaben nicht eindeutig einer Spenderin oder einem Spender zuweisen. Wenn wir alle deine Spenden richtig zugeordnet haben, senden wir die korrigierte Summe an das Finanzamt und deine Spenden werden in deinem Steuerausgleich korrekt berücksichtigt.

Für wen werden die Spenden bei einem gemeinsamen Konto gemeldet?

Ehepartner mit gemeinsamen Konto konnten bislang entscheiden, wer welche Spenden als Sonderausgabe berücksichtigen möchte. Mit der neuen Regelung müssen wir jede Spende eindeutig einer Person zuordnen. Um eine korrekte Übermittlung ans Finanzamt zu ermöglichen, gib uns bitte Bescheid, wer von euch die Spenden steuerlich absetzen möchte. Wenn ihr beide in Zukunft Spenden absetzen wollt, vermerke bitte bei jeder Überweisung vom gemeinsamen Konto, wem wir die jeweilige Spende zuweisen sollen.

Was muss ich tun, wenn ich keine Übermittlung möchte?

Bitte informiere uns auf jeden Fall, damit wir dies als Widerruf vermerken können und keine Daten ans Finanzamt übermitteln.
So hilfst du uns auch, Kosten zu sparen, da wir dich in Zukunft nicht mehr um Ergänzung deiner Daten fragen müssen.

Muss ich bei jeder Spende bekannt geben, ob ich sie absetzen möchte?

Nein. Wenn du uns einmal deine Zustimmung für die automatische Übermittlung gegeben hast, gilt diese bis auf Widerruf.

Hast du Fragen zur Spendenabsetzbarkeit?

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