Myanmar

Besserer Schutz für gefährdete Kinder in Nord-Rakhine

Rakhine State liegt im Westen Myanmars an der Grenze zu Bangladesch. Im Jahr 2017 kam es nach Anschlägen der Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA) zu einer großangelegten Militäroffensive. Die unglaubliche Gewalt vertrieb hunderttausende Rohingya aus Rakhine. Nach wie vor leben laut UNICEF 890.000 Rohingya in Flüchtlingslagern in Bangladesch. Rohingya, die in Rakhine geblieben sind, leben unter schwierigsten Bedingungen mit staatlichen Restriktionen und dem immer präsenten Risiko von Menschenrechtsverletzungen.

Unser Projekt, das zum Großteil von der Europäischen Union (European Commission's Civil Protection and Humanitarian Aid department - ECHO) finanziert wird, hat zum Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern zu verbessern und ihr Recht auf Schutz in der Gesellschaft zu verankern. Wir beschränken uns bei unserer Hilfe nicht nur auf Angehörige der Rohingya, sondern schließen alle Menschen in unserem Projektgebiet mit ein.

In der ersten Projektphase wird das Bewusstsein für Kinderschutz geschärft. Wir bilden Jugendgruppen und Erwachsenengruppen, die sich mit dem Thema auf verschiedene Art und Weise auseinandersetzen. Ausgebildete Freiwillige helfen uns, besonders schutzbedürftige Kinder zu identifizieren und sie in unser Unterstützungsprogramm aufzunehmen. Diese Kinder werden vernachlässigt, sind Gewalt ausgesetzt oder werden ausgebeutet. Durch das Projekt werden sie mit Nahrungsmittel-, Hygiene- und Lernkits versorgt. Zudem werden sie begleitet und ihnen sowie ihren Eltern wird psychosoziale Unterstützung geboten.

Die enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen in Rakhine ermöglicht es, dass die Kinder auch außerhalb des World Vision-Projekts Hilfe bekommen. Gleichzeitig schulen wir andere Organisationen und Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der Region zu Kinderschutz.

In allen zehn Projektdörfern errichten wir Multifunktionszentren, die einen sicheren Ort für verschiedene Projektaktivitäten bieten. Hier werden Gruppenkurse für Eltern und Betreuungspersonen sowie für Kinder und Jugendliche abgehalten. Psychosoziale Unterstützung wird so gewährleistet. Aber auch die Bewohnerinnen und Bewohner können diese Orte für Versammlungen und Aktivitäten nutzen.

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