| SpendenabsetzbarkeitInformationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden
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Steuerliche Absetzbarkeit von Patenschaftsbeiträgen und Spenden an World Vision
Am 11. März 2009 wurde im Österreichischen Nationalrat die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden beschlossen. Das neue Gesetz besagt, dass Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzbar sind.
Wir freuen uns, dass nunmehr durch einen Bescheid des Finanzamts bestätigt ist, dass Ihre Patenschaftsbeiträge und Spenden an World Vision Österreich rückwirkend ab dem 1. Jänner 2009 von der Steuer abgesetzt werden können.
So funktioniert die Spendenabsetzbarkeit für die Jahre 2009 und 2010:
Damit Sie Ihre Patenschaftsbeiträge und sonstigen Spenden als Sonderausgabe (oder Betriebsausgabe bei Firmen) beim Finanzamt absetzen können, benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Zahlungen für den Steuerausgleich (Einzahlungsbeleg, Kontoauszug…). Diesen können Sie ab dem 1.1. des Folgejahres einreichen. Bei Sachspenden an World Vision Österreich muss die genaue Bezeichnung der Zuwendung sowie deren Wert angegeben werden.
Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer vom Finanzamt zurückerstattet:
Hatten Sie ein Jahreseinkommen von
€ 11.000 bis 25.000 Brutto, sind das 36,5% Ihres Spendenaufkommens *)
€ 25.000 bis 60.000 Brutto, sind das 43,2% Ihres Spendenaufkommens *) und
ab € 60.000 Brutto sind es 50,0% Ihres Spendenaufkommens. *)
*) bis zu einer maximalen Höhe von 10% des Vorjahreseinkommens.
Ein Beispiel:
Sie haben eine Patenschaft übernommen und eine einmalige Unterstützung gegen eine Naturkatastrophe in Afrika geleistet:
Patenschaftsbeitrag: 12 x € 30,-- € 360,--
Spende einmalig: € 100,--
Gesamtspendenaufkommen 2009: € 460,--
Steuerklasse: 43,2 %
Steuerrefundierung: € 198,72
Mit dem „gewonnenen“ Geld“ können Sie – ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand – wiederum Gutes tun.
Unser oben genanntes Beispiel zeigt:
Wenn Sie eine zweite Patenschaft übernehmen (12 x € 60,-- pro Jahr) und einmalig im Jahr € 100,-- spenden, werden Ihnen von den geleisteten € 820,-- in dieser Steuerklasse € 354,24 zurück gezahlt, was somit dem Patenschaftsbeitrag von € 360,-- im Jahr gleich kommt. Die zweite Patenschaft ist für Sie damit fast zur Gänze abgedeckt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an: Tel. 01/522 14 22.
Hinweis: Für die Erteilung von Spendenbegünstigungsbescheiden nach § 4a Z 3 und 4 EStG und Aufnahme in die entsprechende Liste ist österreichweit das Finanzamt Wien 1/23 zuständig. Die Liste aller begünstigten Organisationen wird auf der
Website des Finanzministeriums
veröffentlicht.
PS: Ab 2011 muss World Vision Österreich - wie alle anderen begünstigten Organisationen - die Höhe der im Kalenderjahr geleisteten Spenden mit Versicherungsnummer bzw. Kennnummer der Kranken-Versicherungskarte der jeweiligen SpenderIn an das Finanzamt übermitteln. Wir werden Sie rechtzeitig in der zweiten Jahreshälfte 2010 daran erinnern, dass wir diese Daten von Ihnen benötigen.